
Deine Mitgliedschaft
Komm an Bord und werde Teil der Crew!
Mit der Mitgliedschaft im Verein drückst Du Deine Zugehörigkeit aus. Du bist Teil der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900.
Komm an Bord. Wir brauchen Fans, Freunde und Förderer. Jeder mit Herzblut, Leidenschaft und Teamgeist ist bei uns herzlich willkommen. Als Mitglied erhältst zu zahlreiche Vorteile und unterstützt mit Deinem Beitrag maßgeblich unsere Jugendarbeit.
Attraktives Begrüßungspaket
Personalisierter Mitgliedsausweis
10 % Rabatt beim Kauf von Fanartikeln in unserem Fanshop und OnlineShop
Ermäßigter Ticketpreis auf Tageskarten für alle Heimspiele der Jugendmannschaften
Digitale Mitgliedernachrichten
Wahl- und Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung (ab 18 Jahren)
Bonusleistungen unserer Businesspartner
Nach Verfügbarkeit, ermäßigter Ticketpreis auf Tageskarten für alle Heimspiele der 1. Mannschaft
Nach Verfügbarkeit, Vorverkaufsrecht bei Heim- und Auswärtsspielen
PARTNER DER KSV-MITGLIEDSCHAFT
Hier findest Du alle Partner der KSV-Mitgliedschaft. Klicke auf die einzelnen Partner, um weitere Informationen zu den Bonusleistungen für Holstein-Mitglieder zu erhalten. Idealerweise rufst Du vor Deinem Besuch kurz bei dem gewünschten Partner an und zeigst beim Besuch Deinen Mitgliedsausweis vor.
Alle wichtigen Formulare für Mitglieder
Die passive Mitgliedschaft ist für Fans, Freunde und Förderer, während sich die aktive Mitgliedschaft an Personen richtet, die am bestehenden Sportangebot innerhalb der Vereinssparten teilnehmen wollen.

Passive Mitgliedschaft im Verein
Die passive Mitgliedschaft ist für Fans, Freunde und Förderer.

PASSIVE MITGLIEDSCHAFT IM VEREIN - FAMILIENMITGLIEDSCHAFT
Die passive Mitgliedschaft ist für Fans, Freunde und Förderer.

KÜNDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Wenn Du Dich dazu entscheidest, Deine Mitgliedschaft zu beenden, findest Du hier den Kündigungsantrag.

Änderungsantrag für personenbezogenen Daten

Anlage zur Erfassung weiterer Familien-mitglieder

Änderungsantrag für datenschutz-rechtliche Einwilligungserklärung

Aktive Mitgliederschaft ab 18 Jahren
Die aktive Mitgliedschaft ist an Personen richtet, die am bestehenden Sportangebot innerhalb der Vereinssparten teilnehmen wollen.

Aktive Mitgliedschaft unter 18 Jahren
Die aktive Mitgliedschaft ist an Personen richtet, die am bestehenden Sportangebot innerhalb der Vereinssparten teilnehmen wollen.

Anlage zur Erfassung weiterer Familienmitglieder

Änderungsantrag für personenebezogene Daten

Änderungsantrag für datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
FAQ
Für Fragen rund um die Mitgliedschaft stehen wir Dir gerne unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung.
E-Mail: mitgliedschaft@holstein-kiel.de
Wir bieten zwei Arten der Mitgliedschaft an. Die aktive Mitgliedschaft für Sportler, die am bestehenden Sportangebot innerhalb der Vereinssparten teilnehmen, und die passive Mitgliedschaft für Fans, Freunde und Förderer.
Bitte fülle auf dieser Website den entsprechenden Online-Antrag aus. Nach Übermittlung des Antrages erhältst Du die Information, wann deine Mitgliedschaft inkl. der damit verbundenen Vorteile starten wird.
Solltest Du dazu noch Fragen haben, wende Dich gerne per E-Mail an uns.
Wir bitten Dich, Änderungen Deiner personenbezogenen Daten (z. B. Namensänderung, Anschriftenänderung und Änderung der Bankverbindung etc.) immer umgehend schriftlich hier bekannt zu geben.
Die Angabe einer E-Mail-Adresse im Aufnahmeantrag ist verpflichtend.
Zum einen, damit Du alle Vorteile Deiner Mitgliedschaft, z.B. im Onlineshop oder im Ticketshop nutzen kannst.
Zum anderen, damit Du über uns Einladungen/Informationen, z.B. Einladung zur Mitgliederversammlung erhältst.
Gemäß § 5 Absatz 3 unserer Satzung beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende eines Halbjahres (30.06. bzw. 31.12.). Die Mitgliedschaft endet weiter durch den Tod eines Mitgliedes, durch die Auflösung des Vereins oder durch Ausschluss. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang auf der Geschäftsstelle maßgebend.
In besonderen Einzelfällen kann das Präsidium auf Antrag – aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – eine von der Satzung abweichende Kündigungsfrist und/oder ein abweichendes Austrittsdatum genehmigen.
Bitte nutze dafür immer dieses Formular hier.
Bitte habe dafür Verständnis, dass wir nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat akzeptieren.
Mitgliedsbeiträge sind Monatsbeiträge und vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu zahlen. Die Erstabbuchung nach dem Eintritt für das laufende Quartal erfolgt – wenn nichts anderes vereinbart wird – im Folgequartal der Eintrittsbestätigung.
Beiträge passive Mitgliedschaft
Schüler, Azubis, Studenten, BFD’ler, FSJ’ler, Menschen mit Behinderung (ab GdB 50), (6,00€/Monat) *siehe ermäßigte Beiträge
Einzelperson über 18 Jahre (8,00€/Monat)
Erwachsener + Kind (9,00€/Monat)
Familie (12,00€/Monat)
Für diese Arten der Mitgliedschaften müssen immer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Schüler, Azubis, Studenten, BFD’ler, FSJ’ler, Menschen mit Behinderung (ab GdB 50), 6,00€/Monat) *siehe ermäßigte Mitgliedsbeiträge
Einzelperson über 18 Jahre (12,00€/Monat)
Erwachsener + Kind (13,00€/Monat)
2 Kinder (9,00€/Monat)
Familie (15,00€/Monat)
Alle Antragsteller einer aktiven Mitgliedschaft zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr:
- Jugendliche einmalig 7,50 €
- Erwachsene einmalig 15,00 €
Alle aktiven Mitglieder zahlen die einmal jährlich fällige Sportversicherung:
- Jugendliche jährlich 1,50 €
- Erwachsene jährlich 3,00 €
Pro aktives Mitglied wird für die jeweilige Sparte ein monatlicher Spartenbeitrag erhoben:
- Fußball Damen + Herren (2,00 €/Monat)
- Cheerleading (12,00 €/Monat für ermäßigte Mitgliedschaften und 14,00 €/Monat für Vollzahler)
- Handball (10,00 €/Monat)
- Tennis (6,00 €/Monat)
Mitglieder, die mehr als einer Abteilung angehören, zahlen in jeder Abteilung, der sie angehören, die monatlichen Abteilungs- und Spartenbeiträge.
Für diese Arten der Mitgliedschaften müssen immer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für den Eintritt
Diese Personengruppen können in Verbindung mit entsprechenden Nachweisen diese Art der Mitgliedschaft auswählen:
- Ein Elternteil und dessen Kind – in einem Haushalt lebend – nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Eheleute und deren Kinder (max. drei Kinder) – in einem Haushalt lebend – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) und deren Kinder (max. drei Kinder) – in einem Haushalt lebend – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- unverheiratete Paare und deren Kinder (max. drei Kinder) – in einem Haushalt lebend – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Ein Elternteil und dessen Kinder (max. drei Kinder) – in einem Haushalt lebend – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Der Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzung dieser Beitragsart ist dem Verein mit dem Antrag unaufgefordert schriftlich nachzuweisen (Kopie der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde, der Geburtsurkunde oder der Meldebescheinigungen/Personalausweise).
Voraussetzung für den Eintritt
Diese Personengruppe kann in Verbindung mit entsprechenden Nachweisen diese Art der Mitgliedschaft auswählen:
- Ein Elternteil und dessen Kind – in einem Haushalt lebend – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in Verbindung mit entsprechenden Nachweisen (z. B. Geburtsurkunde, Personalausweis)
Der Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzung dieser Beitragsart ist dem Verein mit dem Antrag unaufgefordert schriftlich nachzuweisen (Kopie der Geburtsurkunde, der Meldebescheinigungen/Personalausweise).
Voraussetzungen für die Gewährung ermäßigter Beiträge
- Bis zum Ende des Quartals, in dem ein Mitglied sein 18. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch der ermäßigte Beitrag. Ab dem Quartal nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.
- Gegen Nachweis zahlen Schüler, Auszubildende und Studenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres den ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Schulbesuches, der Ausbildung oder des Studiums, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
- Gegen Nachweis zahlen BFD’ler und FSJ’ler den ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des jeweiligen Dienstes, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
- Gegen Nachweis zahlen Menschen mit Behinderung (ab GdB 50) den ermäßigten Beitrag.
Für alle Ermäßigungen gilt eine schriftliche Nachweispflicht. Dem Antrag sind entsprechende eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Ermäßigung der KSV Holstein unaufgefordert in schriftlicher Form nachzuweisen. Andernfalls werden in dem folgenden Quartal die nicht ermäßigten Beiträge fällig.
Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem Datum, an dem die Voraussetzungen für die Ermäßigung uns gegenüber in schriftlicher Form nachgewiesen sind.
Jedes Mitglied erhält zu Beginn der Mitgliedschaft einen personalisierten Mitgliedsausweis. Nur in Verbindung mit dem Mitgliedsausweis können alle Vorteile der Mitgliedschaft genutzt werden (siehe Vorteile Mitgliedschaft). Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar, bleibt Eigentum der KSV Holstein und ist unaufgefordert bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft zur Händen der Mitgliederverwaltung (Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V., Steenbeker Weg 150, 24106 Kiel) zurückzugeben. Bei Nichtabgabe oder verfristeter Abgabe des Mitgliedsausweises vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,00, die sofort fällig ist.
Neuer Mitgliederausweis – Die Beantragung eines neuen persönlichen Mitgliedsausweises bei Verlust oder einer Namensänderung erfolgt per E-Mail (mitgliedschaft@holstein-kiel.de). Sende uns hierfür ganz einfach eine E-Mail und schildere dein Anliegen. Für das Ausstellen eines neuen Mitgliedsausweises während der bestehenden Mitgliedschaft müssen wir im Übrigen leider 15,00 € Verwaltungsgebühr berechnen.
Attraktives Begrüßungspaket
Personalisierter Mitgliedsausweis
10 % Rabatt beim Kauf von Fanartikeln in unserem Fanshop und im Online-Shop
Bonusleistungen unserer Businesspartner
Nach Verfügbarkeit, ermäßigter Ticketpreis auf Dauer- und Tageskarten für alle Heimspiele der 1. Mannschaft
Ermäßigter Ticketpreis auf Tageskarten für alle Heimspiele der Jugendmannschaften
Nach Verfügbarkeit, Vorkaufsrecht bei Sonderspielen und ausgesuchten Auswärtsspielen der 1. Mannschaft. Informationen finden Sie z. B. unter: https://www.holstein-kiel.de/stadionerlebnis/ticketinfos/
Erhalt der digitalen Mitgliedernachrichten
Wahl- und Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung (ab 18 Jahren)
Jedes Mitglied erhält die Mitgliedernachrichten. Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden diese fortan digital erscheinen.
Ein Mitglied, das sich vereinsschädigend verhält, gegen die Vereinsstatuten grob verstößt oder mehr als drei Monate mit den Beitragszahlungen in Rückstand ist, kann vom Präsidium ausgeschlossen werden.
Hier kannst Du die Satzung der KSV Holstein von 1900 e.V. einsehen





