Deine Mitgliedschaft
Komm an Bord und werde Teil der Crew!
Mit der Mitgliedschaft im Verein drückst Du Deine Zugehörigkeit aus. Du bist Teil der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900.
Komm an Bord. Wir brauchen Fans, Freunde und Förderer. Jeder mit Herzblut, Leidenschaft und Teamgeist ist bei uns herzlich willkommen. Als Mitglied erhältst zu zahlreiche Vorteile und unterstützt mit Deinem Beitrag maßgeblich unsere Jugendarbeit.
Attraktives Begrüßungspaket
Personalisierter Mitgliedsausweis
10 % Rabatt beim Kauf von Fanartikeln in unserem Fanshop und OnlineShop
Ermäßigter Ticketpreis auf Tageskarten für alle Heimspiele der Jugendmannschaften
Digitale Mitgliedernachrichten
Wahl- und Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung (ab 18 Jahren)
Bonusleistungen unserer Businesspartner
Nach Verfügbarkeit, ermäßigter Ticketpreis auf Tageskarten für alle Heimspiele der 1. Mannschaft
Nach Verfügbarkeit, Vorverkaufsrecht bei Heim- und Auswärtsspielen
PARTNER DER KSV-MITGLIEDSCHAFT
Hier findest DU alle Partner der KSV-Mitgliedschaft. Klicke auf die einzelnen Partner, um weitere Informationen zu den Bonusleistungen für Holstein-Mitglieder zu erhalten. Idealerweise rufst Du vor Deinem Besuch kurz bei dem gewünschten Partner an und zeigst beim Besuch Deinen Mitgliedsausweis vor.
Alle wichtigen Formulare für Mitglieder
Die passive Mitgliedschaft ist für Fans, Freunde und Förderer, während sich die aktive Mitgliedschaft an Personen richtet, die am bestehenden Sportangebot innerhalb der Vereinssparten teilnehmen wollen.
Lade Dir den Mitgliedschaftsantrag als PDF herunter, fülle ihn aus und lasse diesen dann der Geschäftsstelle per Mail, Post oder Fax zukommen.
Passive Mitgliedschaft im Verein
Die passive Mitgliedschaft ist für Fans, Freunde und Förderer.
Aktive Mitgliederschaft ab 18 Jahren
Die aktive Mitgliedschaft ist an Personen gerichtet, die am bestehenden Sportangebot innerhalb der Vereinssparten teilnehmen wollen.
Aktive Mitgliedschaft unter 18 Jahren
Die aktive Mitgliedschaft ist an Personen gerichtet, die am bestehenden Sportangebot innerhalb der Vereinssparten teilnehmen wollen.
Aktive Mitgliederschaft ab 18 Jahren
Die aktive Mitgliedschaft ist an Personen richtet, die am bestehenden Sportangebot innerhalb der Vereinssparten teilnehmen wollen.
Aktive Mitgliedschaft unter 18 Jahren
Die aktive Mitgliedschaft ist an Personen richtet, die am bestehenden Sportangebot innerhalb der Vereinssparten teilnehmen wollen.
Anlage zur Erfassung weiterer Familienmitglieder
Änderungsantrag für personenebezogene Daten
Änderungsantrag für datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
FAQ
Für sämtliche Anfragen rund um das Thema Mitgliedschaft stehen wir unter folgender E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.
E-Mail: mitgliedschaft@holstein-kiel.de
Wir bieten zwei Arten der Mitgliedschaft an. Die aktive Mitgliedschaft für Sportler, die am bestehenden Sportangebot innerhalb der Vereinssparten teilnehmen, und die passive Mitgliedschaft für Fans, Freunde und Förderer.
Bitte füllen Sie den entsprechenden Mitgliedsantrag vollständig aus und unterschreiben Sie diesen. Bei minderjährigen Antragsstellern bedarf es ebenfalls der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Den Antrag bitte per Post, per Fax (0431/38 90 24 103) oder als per E-Mail an mitgliedschaft@holstein-kiel.de zur Geschäftsstelle senden.
Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag persönlich während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle (montags-donnerstag von 09:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr und freitags von 09:00-14:00 Uhr) im Steenbeker Weg 150, 24106 Kiel, beim unseren Pförtner abzugeben.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Die KSV Holstein bittet die Mitglieder, Änderungen ihrer personenbezogenen Daten (z. B. Namensänderung, Anschriftenänderung und Änderung der Bankverbindung) immer umgehend schriftlich bekannt zu geben.
Die Hinterlegung einer E-Mailadresse ist Voraussetzung, um alle Mitgliedschaftsvorteile nutzen zu können.
Kündigungen der Mitgliedschaft müssen schriftlich in der Geschäftsstelle zum 30.06. bzw. 31.12. eines Kalenderjahres unter Wahrung einer dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Verwaltungsgründen nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat akzeptieren können. Den Antrag hierzu finden Sie in allen Anträgen der passiven und aktiven Mitgliedschaft.
Mitgliedsbeiträge sind Monatsbeiträge und vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu zahlen. Die Erstabbuchung nach dem Eintritt für das laufende Quartal erfolgt – wenn nichts anderes vereinbart wird – im Folgequartal der Eintrittsbestätigung.
- Schüler, Azubis, Studenten, BFD’ler, FSJ’ler, Menschen mit Behinderung (ab GdB 50), 6,00 €/Monat) *siehe ermäßigte Mitgliedsbeiträge
- Einzelperson über 18 Jahre (12,00 €/Monat)
- Erwachsener + Kind (13,00 €/Monat)
- 2 Kinder (9,00 €/Monat)
- Familie (15,00 €/Monat)
Alle Antragsteller einer aktiven Mitgliedschaft zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr:
- Jugendliche einmalig 7,50 €
- Erwachsene einmalig 15,00 €
Alle aktiven Mitglieder zahlen die einmal jährlich fällige Sportversicherung:
- Jugendliche jährlich 1,50 €
- Erwachsene jährlich 3,00 €
Pro aktives Mitglied wird für die jeweilige Sparte ein monatlicher Spartenbeitrag erhoben:
- Fußball Damen + Herren (2,00 €/Monat)
- Cheerleading (12,00 €/Monat für ermäßigte Mitgliedschaften und 14,00 €/Monat für Vollzahler ab 01.11.24)
- Handball (8,00 €/Monat und 10,00 €/Monat ab dem 01.01.25)
- Tennis (6,00 €/Monat)
Mitglieder, die mehr als einer Abteilung angehören, zahlen in jeder Abteilung, der sie angehören, die monatlichen Abteilungs- und Spartenbeiträge.
Beiträge passive Mitgliedschaft
- Schüler, Azubis, Studenten, BFD’ler, FSJ’ler, Menschen mit Behinderung (ab GdB 50), (6,00 €/Monat) *siehe ermäßigte Mitgliedsbeiträge
- Einzelperson über 18 Jahre (8,00 €/Monat)
- Erwachsener + Kind (9,00 €/Monat)
- Familie (12,00 €/Monat)
- Bei passiven Mitgliedern entfällt die einmalige Aufnahmegebühr.
Bedingungen für einen Eintritt
Diese Personengruppen können in eine Familienmitgliedschaft eintreten:
- Eheleute und deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres;
- Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) und deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres;
- unverheiratete Paare mit gemeinsamem Wohnsitz und deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres;
- ein Elternteil und dessen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Dabei gilt, dass maximal zwei Erwachsene und maximal drei Kinder Berücksichtigung in der Familienmitgliedschaft finden. Der Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzung dieser Beitragsart ist dem Verein mit dem Antrag unaufgefordert schriftlich nachzuweisen (Kopie der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde, der Geburtsurkunde oder der Meldebescheinigungen).
Bedingungen für den Eintritt
- ein Elternteil und dessen Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Bis zum Ende des Quartals, in dem ein Mitglied sein 18. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch der ermäßigte Beitrag. Ab dem Quartal nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.
Gegen Nachweis zahlen Schüler, Auszubildende und Studenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres den ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Schulbesuches, der Ausbildung oder des Studiums, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Gegen Nachweis zahlen BFD’ler und FSJ’ler den ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des jeweiligen Dienstes.
Gegen Nachweis zahlen Schwerbehinderte (ab GdB 50) den ermäßigten Beitrag.
Für alle Ermäßigungen gilt eine schriftliche Nachweispflicht. Dem Antrag sind entsprechende eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Ermäßigung der KSV Holstein unaufgefordert nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge fällig.
Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab Antragsstellung bzw. ab dem Datum an dem die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber der KSV Holstein in schriftlicher Form nachgewiesen sind.
Jedes Mitglied erhält zu Beginn der Mitgliedschaft einen personalisierten Mitgliedsausweis. Nur in Verbindung mit dem Mitgliedsausweis können alle Vorteile der Mitgliedschaft genutzt werden (siehe Vorteile Mitgliedschaft). Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar, bleibt Eigentum der KSV Holstein und ist unaufgefordert bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft zur Händen der Mitgliederverwaltung (Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V., Steenbeker Weg 150, 24106 Kiel) zurückzugeben. Bei Nichtabgabe oder verfristeter Abgabe des Mitgliedsausweises vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,00, die sofort fällig ist.
Neuer Mitgliederausweis – Die Beantragung eines neuen persönlichen Mitgliedsausweises bei Verlust oder einer Namensänderung erfolgt per E-Mail (mitgliedschaft@holstein-kiel.de). Sende uns hierfür ganz einfach eine E-Mail und schildere dein Anliegen. Für das Ausstellen eines neuen Mitgliedsausweises während der bestehenden Mitgliedschaft müssen wir im Übrigen leider 15,00 € Verwaltungsgebühr berechnen.
- Attraktives Begrüßungspaket
- Personalisierter Mitgliedsausweis
- 10 % Rabatt beim Kauf von Fanartikeln in unserem Fanshop und im Online-Shop
- Bonusleistungen unserer Businesspartner
- Nach Verfügbarkeit, ermäßigter Ticketpreis auf Dauer- und Tageskarten für alle Heimspiele der 1. Mannschaft
- Ermäßigter Ticketpreis auf Tageskarten für alle Heimspiele der Jugendmannschaften
- Nach Verfügbarkeit, Vorkaufsrecht bei Sonderspielen und ausgesuchten Auswärtsspielen der 1. Mannschaft. Informationen finden Sie z. B. unter: www.holstein-kiel.de/ticket-news
- Erhalt der digitalen Mitgliedernachrichten
- Wahl- und Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung (ab 18 Jahren)
Zusammen mit der Mitgliedskarte haben Mitglieder per Post das Formular Anmeldung Ticketkonto erhalten.
Nur durch die Rücksendung dieses ausgefüllten Formulars an tickets@holstein–kiel.de erhalten Mitglieder die Möglichkeit der Aktivierung eines Verkaufsrechts durch unsere Ticketabteilung.
Jeder Beitragszahler erhält die digitalen Mitgliedernachrichten. Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden diese fortan digital erscheinen
Ein Mitglied, das sich vereinsschädigend verhält, gegen die Vereinsstatuten grob verstößt oder mehr als drei Monate mit den Beitragszahlungen in Rückstand ist, kann vom Präsidium ausgeschlossen werden.
Hier können Sie die Satzung der KSV Holstein von 1900 e.V. einsehen.