Unsere Experten nehmen sich die Zeit, die nötig ist, um neben der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes auch Wertgutachten zu erstellen – sei es für die Übernahme eines Fahrzeugs aus dem Betrieb, bei Leasing- oder Finanzierungsverträgen, Scheidungen oder Erbauseinandersetzungen. Wir bieten Ihnen auch den Service, das beschädigte Fahrzeug kurzfristig nach Auftragserteilung an der Prüfstelle oder in Ihrer Werkstatt zu besichtigen. Selbstverständlich können wir die Begutachtung auch direkt beim Kunden oder an dessen Arbeitsstelle durchführen. Unsere umfangreich ausgestattete Prüfstelle verfügt über einen überdachten Besichtigungsplatz und Untersuchungshallen mit Hebebühne.