Mitgliedschaft

FAQ rund um die Mitgliedschaft

Für alle Fragen rund um die Mitgliedschaft stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Frau Sabine Klose
0431/389024-100

E-Mail: mitgliedschaft@holstein-kiel.de

Wir bieten zwei Arten der Mitgliedschaft an. Die aktive Mitgliedschaft für Sportler, die am bestehenden Sportangebot innerhalb der Vereinssparten teilnehmen, und die passive Mitgliedschaft für Fans, Freunde und Förderer.

Es ist erforderlich, dass Sie den entsprechenden Mitgliedsantrag vollständig ausfüllen und unterschreiben. Bei minderjährigen Antragsstellern bedarf es ebenfalls der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Den Antrag bitte per Post, per Fax (0431/38 90 24 103) oder als per E-Mail an mitgliedschaft@holstein-kiel.de zur Geschäftsstelle senden.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag persönlich während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle (montags-donnerstag von 09:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr und freitags von 09:00-14:00 Uhr) im Steenbeker Weg 150, 24106 Kiel, abzugeben.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Die KSV Holstein bittet die Mitglieder, Änderungen ihrer personenbezogenen Daten (z. B. Namensänderung, Anschriftenänderung und Änderung der Bankverbindung) immer umgehend schriftlich bekannt zu geben.

Kündigungen der Mitgliedschaft müssen schriftlich in der Geschäftsstelle zum 30.06. bzw. 31.12. eines Kalenderjahres unter Wahrung einer dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Verwaltungsgründen nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat akzeptieren können.

Mitgliedsbeiträge sind Monatsbeiträge und vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu zahlen. Die Erstabbuchung nach dem Eintritt für das laufende Quartal erfolgt – wenn nichts anderes vereinbart wird – im Folgequartal der Eintrittsbestätigung.

  • Schüler, Azubis, Studenten, BFD’ler, FSJ’ler (6,- €/Monat) *siehe ermäßigte Mitgliedsbeiträge
  • Einzelperson über 18 Jahre (8,- €/Monat)
  • Erwachsener + Kind (9,- €/Monat)
  • Familie (12,- €/Monat

Bei passiven Mitgliedern entfällt die einmalige Aufnahmegebühr.

  • Schüler, Azubis, Studenten, BFD’ler, FSJ’ler (6,- €/Monat) *siehe ermäßigte Mitgliedsbeiträge
  • Einzelperson über 18 Jahre (12,- €/Monat)
  • Erwachsener + Kind (13,- €/Monat)
  • 2 Kinder (9,- €/Monat)
  • Familie (15,- €/Monat)

Alle aktiven Mitglieder zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr: Jugendliche einmalig 7,50 € und Erwachsene einmalig 15,00 €.

Alle aktiven Mitglieder zahlen die einmal jährlich fällige Sportversicherung: Jugendliche jährlich 1,50 €, Erwachsene jährlich 3,00 €.

Pro aktives Mitglied wird für die jeweilige Sparte ein monatlicher Spartenbeitrag erhoben: Fußball Damen + Herren (2,- €/Monat), Cheerleading (4,- €/Monat), Handball (5,- €/Monat), Tennis (6,- €/Monat).

Mitglieder, die mehr als einer Abteilung angehören, zahlen in jeder Abteilung, der sie angehören, die monatlichen Abteilungs- und Spartenbeiträge.

Bis zum Ende des Quartals, in dem ein Mitglied sein 18. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch der ermäßigte Beitrag. Ab dem Quartal nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.

Gegen Nachweis zahlen Schüler, Auszubildende und Studenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres den ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Schulbesuches, der Ausbildung oder des Studiums, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Gegen Nachweis zahlen BFD’ler und FSJ’ler den ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des jeweiligen Dienstes.

Gegen Nachweis zahlen Schwerbehinderte (ab GdB 50) den ermäßigten Beitrag.

Für alle Ermäßigungen gilt eine schriftliche Nachweispflicht. Dem Antrag sind entsprechende eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Ermäßigung der KSV Holstein unaufgefordert nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge fällig.

Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab Antragsstellung bzw. ab dem Datum an dem die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber der KSV Holstein in schriftlicher Form nachgewiesen sind.

Jedes Mitglied erhält zu Beginn der Mitgliedschaft einen personalisierten Mitgliedsausweis. Nur in Verbindung mit dem Mitgliedsausweis können alle Vorteile der Mitgliedschaft genutzt werden (siehe Vorteile Mitgliedschaft). Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar, bleibt Eigentum der KSV Holstein und ist unaufgefordert bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft zur Händen der Geschäftsstelle zurückzugeben. Bei Nichtabgabe oder verfristeter Abgabe des Mitgliedsausweises vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,00, die sofort fällig ist.

Bitte nicht verlieren – für das Ausstellen eines neuen Mitgliedsausweises während der bestehenden Mitgliedschaft müssen wir im Übrigen leider 15,00 € Verwaltungsgebühr berechnen. Der Verlust des Mitgliedsausweises ist unverzüglich zu Händen der Geschäftsstelle zu melden.

  • Attraktives Begrüßungspaket
  • Personalisierter Mitgliedsausweis
  • 10 % Rabatt beim Kauf von Fanartikeln in unserem Fanshop und im Online-Shop
  • Bonusleistungen unserer Businesspartner
  • Nach Verfügbarkeit, ermäßigter Ticketpreis auf Dauer- und Tageskarten für alle Heimspiele der 1. Mannschaft
  • Ermäßigter Ticketpreis auf Tageskarten für alle Heimspiele der Jugendmannschaften
  • Nach Verfügbarkeit, Vorkaufsrecht bei Sonderspielen und ausgesuchten Auswärtsspielen der 1. Mannschaft. Informationen finden Sie z. B. unter: www.holstein-kiel.de/ticket-news
  • Dreimal jährlich Mitgliedernachrichten
  • Wahl- und Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung (ab 18 Jahren)

Jedem Beitragszahler werden grundsätzlich dreimal in einem Jahr die Mitgliedernachrichten kostenlos zugestellt.

Ein Mitglied, das sich vereinsschädigend verhält, gegen die Vereinsstatuten grob verstößt oder mehr als drei Monate mit den Beitragszahlungen in Rückstand ist, kann vom Präsidium ausgeschlossen werden.

Hier können Sie die Satzung der KSV Holstein von 1900 e.V. einsehen.

Satzung der KSV Holstein (228,4 KiB)