Teilnahmebedingungen Benennung neue Straße am Holstein-Stadion

1. Veranstalter

KSV Holstein von 1900 e.V.
Steenbeker Weg 150
24106 Kiel

 

2. Teilnahmeberechtigung
2.1 An der Aktion teilnehmen kann jede natürliche Person ab 14 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Die Einsendung von Namensvorschlägen ist nur in eigenem Namen möglich.

2.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitglieder der Jury, die die Namensvorschläge für den Abstimmungsprozess festlegen.

 

3. Aktion
Es geht um die Namensfindung der neuen Zufahrtsstraße zum Holstein-Stadion, ausgehend von der Projensdorfer Straße in Richtung Fögeplatz. Diese ist weitestgehend fertiggestellt und soll benannt werden. In Abstimmung mit dem zuständigen Ortsbeirat und der Stadt Kiel veranstaltet die KSV Holstein von 1900 e.V. (Im Folgenden Holstein Kiel genannt) einen Ideenwettbewerb für den zukünftigen Straßennamen. Hierbei können alle Teilnahmeberechtigten ihre Vorschläge per Mail beim Verein einreichen, dann entscheidet eine Jury über die 3 – 5 besten Ideen und stellt diese dann online auf der Homepage von Holstein Kiel zur digitalen Abstimmung.

 

4. Ablauf
Ab dem 27.10.2023 werden auf den Kanälen von Holstein Kiel die Aktion und das Ablaufverfahren kommuniziert.

Ab dem 30.10.2023 (00:01 Uhr) können dann über die E-Mailadresse redaktion@holstein-kiel.de Vorschläge eingereicht werden (Alle Mails vor dem 30.10. werden nicht berücksichtigt!)

Jede Mail wird im Vorfeld der Juryentscheidung auf ihre Umsetzbarkeit eingehend geprüft. Hierzu findet sich bei der Ideenfindung für Teilnehmende ein Leitfaden der Stadt Kiel, der berücksichtigt werden sollte: https://www.kiel.de/de/kiel_zukunft/stadtgeschichte/_dokumente_erinnerungskultur/grundsaetze_und_verfahren_bei_strassenbenennungen_und_historischen_stadtmarkierungen_in_kiel.pdf

Wir bitten darum, dass pro Mail nur EIN Name vorgeschlagen wird. Hierbei ist es egal, wie häufig ein Vorschlag eingereicht wird. Die Anzahl hat KEINEN Einfluss auf die Entscheidung der Jury. Wir bitten daher Einzelpersonen davon abzusehen, diverse Mails mit demselben Namen an die genannte Adresse zu schicken. Gerne kann zusätzlich kurz erläutert werden, warum dieser Vorschlag eingereicht wird.

Der Jury werden am Ende nur Vorschläge vorgelegt, die alle rechtlichen Bedingungen einer Umsetzbarkeit erfüllen.

Die eingehenden Mails werden nicht beantwortet. Sofern der Absender keine Fehlermeldung seitens seines Providers erhält, kann er davon ausgehen, dass die Mail angekommen ist. Wir bitten von etwaigen Nachfragen abzusehen.

Der Einsendeschluss der Vorschläge ist am 10.11.2023 um 15:00 Uhr. Alle Mails, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Ab dem 13.11.2023 wird sich die Jury, bestehend aus Vertretern des Vereins, des Ortsbeirates, der Stadt und der offiziell organisierten Fanvertretung zusammensetzen und die, den Vorgaben entsprechenden Vorschläge sichten, um dann eine Auswahl zu treffen, die zur Wahl stehen wird. Diese kann in der Zahl zwischen 3 und 5 variieren.

Die finalen Kandidaten für den Straßennamen werden ab dem 20.11.2023 um 12:00 Uhr auf der Homepage von Holstein Kiel (www.holstein-kiel.de) zur Wahl gestellt. Hierbei wird eine Aktionsseite mit entsprechender Abstimmungsmöglichkeit eingerichtet. Pro Tag kann jeder User nur einmal seine Stimme abgeben.

Wird ein Manipulationsversuch festgestellt, kann die Abstimmung zeitweise ausgesetzt oder ganz abgebrochen werden und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Der Abstimmungsprozess endet am 01.12.2023 um 12:00 Uhr.

Im Anschluss wird der Vorschlag mit den meisten Stimmen den entsprechend zuständigen Stellen zum Genehmigungsverfahren vorgelegt. Nach Abschluss dieses Prozesses wird die Straße mit dem neuen Namen eingeweiht.

 

5. Zeitraum
Die Aktion ist zeitlich befristet und entspricht den unter Punkt 4 genannten Zeiträumen. Sofern hiervon abgewichen wird, wird dieses auf der Homepage von Holstein Kiel (www.holstein-kiel.de) entsprechend bekanntgegeben. Das Ende der Aktion seitens Holstein Kiels ist am 01.12.2023.

 

6. Ausschluss von Teilnehmern
Die KSV Holstein von 1900 e.V. ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, auszuschließen, wenn sie

 

den Teilnahmevorgang manipulieren,

 

gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen,

 

unwahre oder unrichtige Angaben bei der Teilnahme machen,

in unfairer/unlauterer Weise versuchen, die Aktion zu beeinflussen.

 

7. Sonstiges
7.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

7.2 Die Datenschutzbedingungen der KSV Holstein von 1900 e.V. finden Sie hier: https://www.holstein-kiel.de/datenschutz/

7.3 Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Auswahl der abzustimmenden Namen ausgeschlossen.

 

Stand: 26.10.2023