Am Freitag, den 7. März 2025, wurde vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt der Spielabbruch von Holstein Kiels U19-Mannschaft beim F.C. Hansa Rostock verhandelt. Die KSV Holstein nahm an der Verhandlung als Beteiligte im Spielwertungsverfahren teil. Dabei entschied das Gericht, das Spiel für beide Parteien mit einer 0:2-Niederlage zu werten. Drei Spieler des F.C. Hansa Rostock erhielten darüber hinaus Strafen in Form von Spielsperren. Zudem wurde der Verein F.C. Hansa Rostock mit einer Geldstrafe belegt.
Holsteins U19 hatte sich am 1. Februar beim Auswärtsspiel gegen Hansa Rostock nach aus unserer Sicht vorangegangenen rassistischen Äußerungen auf dem Spielfeld und aus dem Zuschauerbereich dazu entschlossen, das Spiel in der 90. Minute bei einem Zwischenstand von 4:3 für Rostock abzubrechen. Den Spielabbruch sah das Sportgericht von beiden Mannschaften als verschuldet an und wertet die Partie daher als Niederlage für beide Teams. Zwei Spieler des F.C. Hansa Rostock wurden wegen „krass sportwidrigen Verhaltens“ mit einer Spielsperre belegt. Ein dritter Spieler wurde ebenfalls wegen unsportlichen Verhaltens gesperrt.
„Die KSV Holstein nimmt dieses Urteil zur Kenntnis und wird es im Nachgang eingehend prüfen. Wir halten uns weitere rechtliche Schritte gegen das Spielwertungsurteil vor“, sagt Dominic Peitz, Direktor Nachwuchsleistungszentrum.